Entwurf des Bebauungsplans "Fliegerhorstsiedlung Teveren"

Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Max Weiler

02.09.2020, 22:00 Uhr | Max Weiler

In der Ratssitzung am 02.09.2020 wurde ein Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans abzusetzen. Für die CDU-Fraktion hat Fraktionsvorsitzender Max Weiler eine Erklärung abgegeben.

 

Stellungnahme vom Fraktionsvorsitzenden Max Weiler zum Antrag auf Absetzung des TOP 15 der Ratssitzung am 02.09.2020

Beratung Vorentwurf & frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonst. Trägern zum Bebauungsplan Nr.115 Fliegerhorstsiedlung Teveren

 

 

„Verehrte Ratskollegen und verehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Fliegerhorstsiedlung

Wieso soll dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt werden?

Dieser Punkt enthält zunächst nichts, was den Anwohnern zum Nachteil gereichen würde.

Ich denke spätestens in der Sitzung des SteWi müsste jedem klar geworden sein, dass der dort vorgestellte Entwurf für die Siedlung über alle Parteigrenzen hinweg vieles ausgelöst hat – aber definitiv keine Zustimmung.

Sicherlich muss die Politik darüber nachdenken, ob Änderungen an dem aufgestellten Handlungskonzept erforderlich sind und in wie fern die Satzung für die Fliegerhorstsiedlung zu ändern ist.

Aber meine Damen und Herren, heute genauso wie vor knapp zwei Wochen in der SteWi-Sitzung, entscheidet dieser Rat nicht darüber, ob Sie ihre Häuser nur in einer bestimmten RAL-Farbe streichen dürfen oder ob die Hecke in Ihrem Vorgarten maximal 50 cm hoch sein darf. Wir entscheiden auch heute Abend nicht darüber, ob und wo Sie auf Ihrem Grundstück einen Carport oder eine Garage haben dürfen und wir entscheiden auch nicht, ob Sie in Ihrem Vorgarten nur Wiese oder auch Blumen haben dürfen.

Wir entscheiden heute Abend einzig und alleine über den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung – also darüber, dass Sie liebe Anwohner sich endlich einbringen können und der Verwaltung und der Politik ihre Ideen, Wünsche und Anregungen vortragen können.

Nicht mehr und nicht weniger!

Wer etwas anderes behauptet möchte Ihnen ein X für ein U vormachen und bedient sich unredlicher Argumentationen.

Immer wieder wird aus den Reihen der Anwohner vorgetragen:

„Wir brauchen mehr Zeit!“

Und genau diese Zeit möchten wir Ihnen gerne geben.


Daher gilt:

Ein Bebauungsplan sollte sich an den Bedürfnissen der Menschen, insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer der Fliegerhorstsiedlung orientieren.

Da sich aber schon jetzt Widerstand bzw. Ablehnung gegen einige Festsetzungen, wie z. B. Fassadenfarbe und Zulässigkeit von Garagen und Carports, abzeichnet, halten wir eine Beteiligung der Öffentlichkeit umso wichtiger, um die vorgetragenen Bedenken in das Bauleitplanverfahren einfließen zu lassen.

Darum sollte dieser Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nun so schnell wie möglich eingeleitet werden und der dazu erforderliche Beschluss gefasst werden. Um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aber zum jetzigen Zeitpunkt auch die Sicherheit zu geben, dass Einwirkungsmöglichkeiten auf die Planung bestehen, haben wir mit der Verwaltung gesprochen und darum gebeten für diesen TOP einen geänderten Beschlussvorschlag zu erarbeiten der ein für Sie längeres Zeitfenster zur Einbringung Ihrer Ideen, Wünsche und Anregungen beinhaltet.

Allen Anwohnern ist es logischerweise freigestellt Ihre Ideen und Anregungen auf den stattfindenden Einwohnerversammlungen oder aber bei einem individuellen Termin in der Verwaltung vorzubringen.

Aus einem Gespräch mit einem Interessenvertreter aus der Fliegerhorstsiedlung habe ich die Botschaft mitgenommen, dass Sie sehr verehrte Anwohnerinnen und Anwohner sich mehr Zeit wünschen um eben Ihre Ideen, Anregungen, Vorschläge und Wünsche einbringen zu können.

In einem Telefonat gestern Abend wurde mir durch diesen Interessenvertreter ein Zeitfenster bis Ende Januar 2021 – also mithin ab heute fünf Monate - genannt.

Ich habe die Verwaltung daher gebeten, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist Ihnen dieses Zeitfenster einzuräumen.

Die Verwaltung hat mir mitgeteilt, dass es keine rechtlichen Bedenken gibt den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung bis Ende Januar 2021 auszudehnen.

D.h., wenn wir uns nun heute Abend auf eine Kompromiss dahingehend einigen könnten, dass wir einerseits heute den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg bringen und andererseits den Anwohnern ein langes Zeitfenster einräumen um Ihre Anregungen und Vorschläge einzubringen – wäre eine Absetzung von der Tagesordnung hier nicht erforderlich.

 

Zusammengefasst:

Wir beschließen heute “nur“ den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung und darüber, dass diese am 31.01.2021 enden soll und dann das Ganze noch bei einem „abgemilderten“ Beschlussvorschlag.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und würde nun darum bitten, dass die Verwaltung den geänderten Beschlussvorschlag vorträgt.“

 

 

Von der CDU erbetener neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen sowie auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung werden die betroffenen Grundstückseigentümer der „Fliegerhorstsiedlung“ postalisch angeschrieben und über die Beteiligungsmöglichkeiten informiert.

Der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung soll bis Ende Januar 2021 ausgedehnt werden.

In der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird insbesondere auf die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Austausch mit den betroffenen Grundstückseigentümern eingegangen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Abwägungstabelle die vorgetragenen Anregungen und Bedenken aufzulisten und deren Berücksichtigung innerhalb der Planung gegenüberzustellen.“

 

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich vom Rat beschlossen.

aktualisiert von Lars Speuser, 03.09.2020, 11:56 Uhr