Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Geilenkirchen möchte klarstellen, dass die Entwicklungsgesellschaft (ESG) nicht darüber entscheidet, ob in einem entwickelten Baugebiet eine Einfamilien- oder Mehrfamilienhausbebauung erfolgt. Das ist sachlich falsch.
Richtig ist vielmehr, dass die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen einen Bebauungsplan, in dem auch die Bebauungsweise festgelegt wird, aufstellt. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt sodann diesen Bebauungsplan. Wenn hierin keine Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, können auch keine Grundstücke für Mehrfamilienhäuser von der ESG vermarktet werden.
Sowohl die Verwaltung, als auch die Politik haben keinen Einfluss darauf, welcher Nutzung die gebauten Wohnungen zugeführt werden. In NRW werden Sozialwohnungen mit Mitteln der öffentlichen Wohnungsbauförderung von der NRW Bank gefördert.
Ein Investor beantragt diese Mittel, erhält hierfür ein zinsgünstiges Darlehen und eventuell einen Tilgungszuschuss und im Gegenzug sind die Mietpreise über einen festgelegten Zeitraum gedeckelt.
Wenn kein Investor hierzu bereit ist, werden auch keine preisgebundenen Wohnungen gebaut. Der Grundstückspreis spielt bei dieser Entscheidung im Kreis Heinsberg keine wesentliche Rolle. Der Zuschuss pro Wohnung wird in dem Förderprogramm gedeckelt.
Stand 31.12.2021 hatten wir lt. Wohnungsmarktbericht der NRW Bank in Geilenkirchen 702 preisgebundene Wohnungen. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtwohnbestand von 6,4%. Dem gegenüber standen 38 wohnungssuchende Haushalte, wovon 25 Singlehaushalte waren.
Im Gesellschaftervertrag der ESG von 2013 steht im § 2: Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung der Stadt Geilenkirchen durch den Erwerb, den Tausch, die Veräußerung, die Beplanung, die Baureifmachung und die Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Geilenkirchen zu verbessern.
Demzufolge hat die Möglichkeit der Entwicklung von Gewerbegebieten jederzeit bestanden. Dies setzt allerdings voraus, dass auch die entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, was in Geilenkirchen definitiv in den letzten Jahren nicht der Fall war. Einen Auftrag aus der Politik dies zu tun, gab es nicht.
Die Entwicklungsgesellschaft hatte in den vergangenen Jahren einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag mit der S-Bauland GmbH.
In einem Satz heißt das: Die S-Bauland GmbH hat über Jahre hinweg die komplette Arbeit gemacht! Hierzu gehörten auch das Akquirieren und der Erwerb der Grundstücke.
Die Stadt Geilenkirchen und die S-IBG sind als Gesellschafter der ESG in den Genuss
der erwirtschafteten Gewinne gekommen. In der Vergangenheit wurde im politischen Raum immer wieder kritisch angemerkt, dass die Entwicklungsgesellschaft die Exklusivvermarktungsrechte für Baugrundstücke in Geilenkirchen hat.
Das ist nicht richtig und wurde auch so im Gesellschaftervertrag nicht vereinbart.
Richtig ist, dass die Stadt Geilenkirchen jederzeit hätte Grundstücke erwerben können, um diese eigenständig zu Bauland zu entwickeln und zu vermarkten. Die Entwicklungsgesellschaft hätte auch jederzeit einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit weiteren Gesellschaften abschließen können. Impulse hierzu wurden jedoch nie gesetzt.
Es steht außer Frage, dass wir in Geilenkirchen mehr Wohnungen brauchen. Hierzu gehört vor allem auch eine zeitgemäße Mehrfamilienhausbebauung. Im Kreis Heinsberg steht die Stadt Geilenkirchen in der Entwicklung der Wohnbebauung auf dem vorletzten Platz.
Von daher wäre es zielführend, wenn sich die Entscheidungsträger mehr auf die eigentliche Aufgabe, nämlich Entwicklung von Wohnraum konzentrieren würden. Eine Entwicklungsgesellschaft ist, aus Sicht der CDU, nur ein Baustein hiervon. Die Gesellschafterstruktur ist hierbei zweitrangig, vor allem wenn man auf der einen Seite preiswerte Grundstücke einfordert und dann auf der anderen Seite darüber diskutiert, wie dann die “großen Gewinne“ verteilt werden sollen.